2.7. Bezirkshauptmannschaften 1868-1919

Im Sinne des Gesetzes Nr. 44 vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich. Jahrgang 1868. S. 76–81) wurden die Zuständigkeiten in Justiz und Verwaltung endgültig getrennt. Die gemischten Bezirksämter wurden durch die Bezirkshauptmannschaften ersetzt, die in ihren territorialen Einzugsbereichen erweitert wurden. Sie hatten Zuständigkeiten auf den Gebieten Handel und Gewerbe, Landesverteidigung, Kultus, Unterricht, Landeskultur, Gemeindeaufsicht, Schule, Gesundheit, Bauwesen, Polizeiwesen, Forst und Fürsorge.
Das Archiv der Bezirkshauptmannschaft Meran, das im November 1918 auf Befehl der Statthalterei nach Innsbruck geschickt hätte werden müssen, ist bei den Plünderungen im Bahnhof von Bozen durch Angehörige des inzwischen aufgelösten österreichisch-ungarischen Heeres, die sich auf der Heimreise befanden, verschollen (Marzoli, Gian Pietro/Winkler, Hans: Meran 1918, die Stunde 0. Lana 1998. S. 9 und 25).
Über den Verbleib der Akten der Bezirkshauptmannschaft Schlanders, die 1901 für das Gebiet des Vinschgaus errichtet worden war, gibt es keine Informationen.


2.7.1. Bezirkshauptmannschaft Bozen
2.7.2. Bezirkshauptmannschaft Brixen
2.7.3. Bezirkshauptmannschaft Bruneck